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Terms and conditions

of Schauspielhaus Zürich AG

1 Gültigkeitsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden einerseits und der Schauspielhaus Zürich AG andererseits. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines
Abonnementvertrages gelten diese AGB als vereinbart. Für Abonnements gelten daneben und soweit sie diesen AGB nicht widersprechen die Abonnementsbedingungen.

2 Preise

Die Eintrittspreise und die Abonnementsbedingungen werden in der Saisonvorschau der laufenden Spielzeit, auf der Website www.schauspielhaus.ch sowie an der Theaterkasse veröffentlicht.

3 Verkaufsstellen

Theaterkarten können telefonisch, im Webshop unter www.schauspielhaus.ch oder an der Theaterkasse vor Ort erworben werden. Die Schauspielhaus Zürich AG behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Diese Regelung gilt auch für den Onlinekauf.

4 Theaterkasse

Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf an der Theaterkasse die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgelds zu überprüfen. Beanstandungen haben sofort an der Theaterkasse zu erfolgen. Nachträgliche Reklamationen können nicht angenommen werden.

5 Reservation

Reservierte Karten sind bis zum bei der Reservierung mitgeteilten Termin an der Theaterkasse abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Reservierung.

6 Weiterverkauf von Karten

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Zustimmung der Schauspielhaus Zürich AG ist untersagt.

7 Ermässigungen

Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die
Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren. Bei der Abholung ermässigter Eintrittskarten an der Theaterkasse sowie beim Vorstellungsbesuch hat der Kunde die Berechtigung zur Ermässigung an der Theaterkasse nachzuweisen. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen können von der Schauspielhaus Zürich AG jederzeit geändert werden. Die Schauspielhaus Zürich AG ist überdies berechtigt, die Abgabe ermässigter
Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen und Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen.

8 Nacheinlass/Wiedereinlass

Ein Nach- oder Wiedereinlass nach Beginn der Vorstellung ist nicht garantiert. Wird ein Einlass nach Vorstellungsbeginn gewährt, wird ein Platz zugewiesen. Anspruch auf den reservierten Sitzplatz besteht nicht.

9 Rücknahme von Karten

Gekaufte Karten werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen zu Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener und somit verfallener Eintrittskarten.

10 Webshop

Beim Online-Kauf von Eintrittskarten im Webshop auf www.schauspielhaus.ch kommt nach Auswahl der Sitzplätze und der Eingabe der Kreditkartendaten mit Anklicken des Feldes “Bestellung abschliessen” ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Schauspielhaus Zürich AG zustande.

11 Kartenversand

Beim Postversand von Theaterkarten und Gutscheinen übernimmt die Schauspielhaus Zürich AG keine Haftung für das rechtzeitige Eintreffen der Postsendung beim Kunden oder für den Verlust oder die Beschädigung der Lieferung. Der Versand von Theaterkarten und Gutscheinen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Schauspielhaus Zürich AG ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Für die Zusendung von Eintrittskarten werden dem Kunden Bearbeitungskosten in der Höhe von CHF 3.- berechnet. Der Postversand ist bis zu 5 Tage vor dem gewünschten Vorstellungstermin möglich.
Nach Eintreffen der Karten ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innert drei Arbeitstagen nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation
hat per E-Mail(theaterkasse@schauspielhaus.ch) oder per Post (Theaterkasse, Schauspielhaus Zürich AG, Zeltweg 5, 8032 Zürich) zu erfolgen.

12 Datenschutz

Personenbezogene Kundendaten wie Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Kunden sowie bei Bezahlung mittels Kreditkarte zusätzlich die Kreditkarteninformationen des Kunden werden unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, bearbeitet und genutzt. Die Schauspielhaus Zürich AG ist berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern sowie die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt werden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Der Kunde anerkennt und
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Schauspielhaus Zürich AG die ihn betreffenden Daten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet.

13 Verlust von Karten

Verliert ein Kunde seine Eintrittskarte, kann ihm von der Theaterkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Kunde unter genauer Platzangabe glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Die Schauspielhaus Zürich AG ist
berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten u.ä. eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt diesfalls auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Die Schauspielhaus Zürich AG prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmässig besitzt.

14 Spielplanänderungen

Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Die Schauspielhaus Zürich AG behält sich auch nach Beginn des Vorverkaufs vor, eine Vorstellung abzusagen oder durch die Aufführung eines anderen Werkes zu ersetzen sowie das Datum, die
Beginnzeit und die Besetzung einer Vorstellung zu ändern. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf
Rückerstattung des Kaufpreises, sofern er die Vorstellung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.
Abonnenten haben Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf eine Folgevorstellung desselben Stücks. Jede weitere Haftung der Schauspielhaus Zürich AG ist ausgeschlossen; insbesondere haftet die Schauspielhaus Zürich AG nicht für
Folgeschäden. Bei Änderungen der Besetzung einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.

15 Saalplanänderungen

Die Schauspielhaus Zürich AG behält sich das Recht vor, auch nach Beginn des Vorverkaufs den Saalplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen.

16 Hausordnung

Kunden kann der Zutritt zum Haus oder zu einer Vorstellung verweigert werden, wenn sie den Kartenverkauf behindern, andere Personen belästigen oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn gegen die AGB oder gegen die Abonnementsbedingungen verstossen oder ein Platz eingenommen wird, für den keine gültige Eintrittskarte vorgewiesen werden kann. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

17 Gebrauch von Mobiltelefonen / elektronischen Geräten

Mobiltelefone, Pager etc. sind während der Vorstellung auszuschalten

18 Garderobe

Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen, sperrige Gegenstände etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden und sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt; Rauchen ist nicht gestattet.

19 Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen sind im Schauspielhaus Zürich aus urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können u.a. Schadenersatzansprüche auslösen; das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte ohne Haftung einzuziehen, bis zum Ende der Vorstellung einzubehalten und dem Kunden erst wieder auszuhändigen, wenn dieser der sofortigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Der Kunde kann von der Vorstellung ausgeschlossen werden.

20 Aufzeichnung von Vorstellungen


Die Schauspielhaus Zürich AG nimmt gewisse Vorstellungen auf Bild-, Tonoder Tonbildträger auf. Der Kunde erklärt sich für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung von dazu berechtigten Personen Bild- und oder Tonaufnahmen
durchgeführt werden, einverstanden damit, dass die Schauspielhaus Zürich AG solche Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet, auch wenn seine Person allenfalls darauf in Wort und/oder Bild erkennbar ist.

21 Haftung

Für Schäden jeder Art, die der Kunde in den Räumen der Schauspielhaus Zürich AG erleidet, haftet die Schauspielhaus Zürich AG nur im Fall der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und Hilfspersonen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben vorbehalten.

22 Inkraftsetzung

Diese AGB treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie ersetzen die bisher geltenden AGB der Schauspielhaus Zürich AG.

23 Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.

24 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich

25 Weitere Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.